Seit dem 12. August 2026 entscheidet ein neues EU-Gesetz darüber, wie Verpackungen aussehen dürfen, vom Karton, in dem dein Growkit ankommt, bis zur Pilzschale im Supermarkt. Es heißt Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung, kurz PPWR (nach dem englischen „Packaging and Packaging Waste Regulation“).
Ich bin Luis und habe diesen Artikel geschrieben.
Damit das gleich klar ist: Wir sind absolut für weniger Verpackungsmüll. Wir verschicken jede Online-Bestellung in Papierverpackung, und dabei bleibt es auch. Das Ziel des neuen Gesetzes ist richtig. Aber der Weg dorthin ist falsch, und er trifft kleine Betriebe am härtesten.
Aber nachdem wir uns durch die neuen Regeln gearbeitet haben, lässt uns eine Frage nicht los. Warum landet so viel Last bei kleinen Betrieben wie unserem, während eine der klimaschädlichsten Gewohnheiten der Superreichen so glimpflich davonkommt?
Was ist die PPWR?
Die PPWR, offiziell Verordnung (EU) 2025/40, ersetzt die EU-Verpackungsrichtlinie von 1994. Weil sie eine Verordnung ist und keine Richtlinie, gilt sie direkt in jedem EU-Land. Keine Regierung muss erst ein eigenes Gesetz daraus machen. (EUR-Lex)
Das Ziel ist nachvollziehbar. 2023 hat jede Person in der EU im Schnitt 177,8 kg Verpackungsabfall verursacht. In Deutschland waren es 215,2 kg, deutlich über dem Durchschnitt. (Eurostat) Die PPWR will den Verpackungsabfall pro Kopf bis 2030 um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % senken, jeweils im Vergleich zu 2018.
Wichtig: Die PPWR gilt nur für Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, vom Hersteller bis zum Onlineshop. Privatpersonen sind nicht betroffen. Wenn du ein Geburtstagspaket an eine Freundin in Spanien schickst, ändert sich für dich nichts.
Was sich wann ändert
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12. August 2026: Die Verordnung gilt. Strenge Grenzwerte für PFAS („Ewigkeitschemikalien“) in Lebensmittelverpackungen, strengere Regeln für Schwermetalle und neue Dokumentationspflichten für alle, die Verpackungen in Verkehr bringen.
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12. August 2028: Einheitliche EU-weite Etiketten, die zeigen, in welche Tonne die Verpackung gehört. Wenn die Kommission mit den Details spät dran ist, verschiebt sich das.
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1. Januar 2029: Die Länder müssen mindestens 90 % der Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen getrennt sammeln, meist über Pfandsysteme.
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1. Januar 2030: Alle Verpackungen müssen recycelbar sein. Pakete und Transportverpackungen dürfen höchstens 50 % Leerraum enthalten. Plastikverpackungen brauchen einen Mindestanteil an Recyclingmaterial. Und Einwegplastik für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg wird verboten, mit einigen Ausnahmen.
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2038 und 2040: Strengere Recyclingklassen und höhere Ziele.
Wo es kleine Betriebe trifft
Eine Registrierung für jedes Land. Wer an Kundinnen und Kunden in einem anderen EU-Land verkauft, braucht dort einen „Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung“ (Artikel 45). Und zwar einen pro Land. Das sind Fixkosten, egal ob du im Monat vier Pakete nach Österreich schickst oder viertausend. Update vom 9. Oktober 2026: Die Kommission hat vorgeschlagen, diese Pflicht für EU-Unternehmen bis 2035 auszusetzen, für Verpackungen und Batterien (Verfahren 2025/0395(COD)). Am 5. Oktober hat der Umweltausschuss des EU-Parlaments (Berichterstatterin Ingeborg ter Laak) zugestimmt, allerdings nur für Kleinst- und Kleinunternehmen mit Sitz in der EU. Laut Fachpresse heißt das: unter 50 Beschäftigte und unter 10 Mio. € Jahresumsatz. Unternehmen von außerhalb der EU sollen weiterhin einen Bevollmächtigten brauchen. Der Rat arbeitet ebenfalls weiter an dem Vorschlag. Beschlossen ist aber noch nichts: Das Parlament soll voraussichtlich am 19. Oktober im Plenum abstimmen, danach verhandeln Parlament, Rat und Kommission den endgültigen Text. Bis dahin gilt die Pflicht. (EU-Parlament, Verfahren 2025/0395(COD), EUWID, EuroCommerce) Für einen kleinen Shop heißt das oft: entweder in mehreren Ländern Bevollmächtigte bezahlen oder dorthin einfach nicht mehr liefern.
Papierkram vor dem ersten Karton. Seit August 2026 muss, wer als Hersteller einer Verpackung gilt, ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und technische Unterlagen sowie eine EU-Konformitätserklärung bereithalten. Wer dabei als was gilt, ist so kompliziert, dass die Kommission ein eigenes Leitliniendokument veröffentlichen musste, um es zu erklären. (Kommissionsleitlinien C(2026) 3702) Große Firmen haben dafür eigene Compliance-Abteilungen. In einem kleinen Betrieb passiert das abends, nach der Ernte.
Regeln, die noch gar nicht fertig sind. Mehrere wichtige Details sollten längst vorliegen und tun es nicht. Das Format für die Herstellerregister war für Februar 2026 vorgesehen. Ein Entwurf kam erst im August und bekam über 7.600 Rückmeldungen. Die Details zu den neuen Etiketten waren für August 2026 fällig und sind jetzt für Ende des Jahres geplant. (Statusübersicht) Unternehmen sollen sich also auf Regeln vorbereiten, die noch niemand lesen kann.
Frische Lebensmittel. Ab 2030 ist Einwegplastik für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg verboten, außer es wird gebraucht, um Wasserverlust, Beschädigung oder Verderb zu verhindern. Welche Produkte darunter fallen, ist noch offen. Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA soll bis zum 30. November 2026 ihre Einschätzung abgeben, die Leitlinien der Kommission werden bis Februar 2027 erwartet. (AGRINFO) Für alle, die frische Pilze verkaufen, die schnell Wasser verlieren und leicht Druckstellen bekommen, ist das eine große offene Frage.
Was kostet das eigentlich?
Für den Bevollmächtigten gibt es keine amtliche EU-Gebühr. Die Preise machen private Dienstleister, und sie hängen vom Land ab. Pro Land kommen drei Posten zusammen:
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Bevollmächtigter und Registrierung: zum Beispiel 299 € pro Land und Jahr bei Lizenzero, dem Partner des Händlerbunds, oder ab 300 € im Jahr bei Interzero in Österreich. (Lizenzero, Interzero)
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Lizenz beim örtlichen Recyclingsystem: bei rund 100 kg Verpackung im Jahr je nach Land etwa 50 bis 400 €. In Österreich gibt es für kleine Mengen eine Pauschale von 150 € im Jahr. (Händlerbund, Interzero)
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Einmalige Kosten: zum Beispiel Notarkosten in Österreich und Spanien und rund 500 € für die Registrierung in Polen. (Händlerbund)
Unterm Strich sind das je nach Land rund 350 bis 700 € pro Jahr, im ersten Jahr mehr. Österreich allein kostet bei Interzero mindestens rund 450 € im Jahr. Ein deutsches Unternehmen, das in 13 EU-Länder liefert, zahlt nach eigenen Angaben 6.000 bis 9.000 € im Jahr. (Händlerbund)
Dazu kommt die eigene Zeit: 10 bis 15 Stunden für die Einrichtung, danach 10 bis 20 Stunden im Jahr, wenn du in fünf Länder lieferst. (Pack Declare)
Und wenn du in die ganze EU verschicken willst?
Stell dir einen kleinen Shop vor, der Kundinnen und Kunden in allen 26 anderen EU-Ländern beliefern möchte. Bei 350 bis 700 € pro Land sind das 9.100 bis 18.200 € im Jahr, nur für Bevollmächtigte und Lizenzgebühren. Bei 30 % Marge braucht der Shop jedes Jahr 30.000 bis 61.000 € zusätzlichen Umsatz im Ausland, nur um dieses Geld wieder hereinzuholen.
Und dazu kommt noch der Mehraufwand, den jeder Betrieb stemmen muss:
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26 Registrierungen und Verträge
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26 Formularsätze, oft in verschiedenen Sprachen
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Regelmäßige Verpackungsmeldungen, jedes Land mit eigenen Fristen
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Technische Unterlagen und eine EU-Konformitätserklärung
Was das für einen kleinen Shop bedeutet
Der entscheidende Punkt: Das sind Fixkosten. Sie sind gleich hoch, egal ob du fünf Pakete verschickst oder fünftausend, wie der Händlerbund betont. (Händlerbund)
Deshalb muss man Land für Land rechnen. Bei einer Gewinnmarge von 30 % muss jedes Land im Jahr für rund 1.500 bis 2.300 € bei dir einkaufen, nur damit die 450 bis 700 € Kosten wieder hereinkommen. Erst was darüber hinausgeht, ist Gewinn. Bis dahin arbeitest du umsonst und verlierst sogar Geld.
Ein Beispiel: Ein kleiner Onlineshop verkauft im Jahr für 20.000 € an Kundinnen und Kunden in zehn anderen EU-Ländern. Das sind im Schnitt 2.000 € pro Land und 600 € Gewinn pro Land, zusammen 6.000 €. Nach den neuen Kosten bleiben je nach Ländern zwischen 1.500 € und minus 1.000 € übrig. In den teureren Ländern wird der Versand ins Ausland zum Verlustgeschäft.
Einem kleinen Shop bleiben also zwei schlechte Möglichkeiten. Entweder er liefert weiter und bezahlt für Länder, in denen er kaum etwas verdient. Oder er stellt den Versand ein und verliert diese Kundinnen und Kunden und diesen Umsatz. So oder so verliert er Geld.
Es gibt noch eine dritte Möglichkeit: die Preise erhöhen, um die Zusatzkosten zu decken. Aber damit wird ein kleiner Shop gegenüber den großen Händlern noch weniger wettbewerbsfähig, denn die verteilen dieselben Gebühren auf Tausende Pakete.
Ein Gesetz für die Großen
Das ist wieder einmal ein Gesetz, das es kleinen Unternehmen unmöglich macht, mit den großen mitzuhalten. Die Rechnung ist einfach: Ein großer Händler verteilt 450 € auf 10.000 Pakete, das sind 4,5 Cent pro Paket. Ein kleiner Shop verteilt dieselben 450 € auf 50 Pakete, das sind 9 € pro Paket.
Große Unternehmen haben eigene Compliance-Abteilungen. Große Marktplätze bieten ihren Händlern dafür eigene Dienste an. Und Berater und Compliance-Dienstleister verdienen an jedem Land, in dem sich ein kleiner Shop registrieren muss. Wenn kleine Shops aufhören, ins Ausland zu liefern, verschwinden ihre Produkte dort, und die Kundschaft kauft bei den Großen. Weniger Wettbewerb, weniger Vielfalt, und für die Umwelt ist nichts gewonnen: Das Paket wird trotzdem verschickt, nur von jemand anderem.
Ein Beispiel ist Amazon. Der Konzern hat 2025 weltweit 716,9 Milliarden Dollar umgesetzt, allein in Deutschland 40,6 Milliarden Euro. (Amazon, Exciting Commerce) Selbst wenn Amazon in allen 27 EU-Ländern je 700 € für Bevollmächtigte und Registrierung zahlen müsste, wären das rund 19.000 € im Jahr, ein verschwindend kleiner Bruchteil des Umsatzes allein in Deutschland. Für einen kleinen Shop kann derselbe Betrag den gesamten Gewinn aus dem Ausland auffressen.
Und Amazon verdient sogar daran. In Frankreich und Spanien berechnet der Marktplatz seinen Händlern 24,99 € pro Kategorie und Jahr plus 3 % der Verpackungsgebühren, wenn er die Meldungen für sie übernimmt. (AVASK) Jede neue Pflicht ist für die Großen ein weiteres Produkt, das sie verkaufen können.
Wir haben das selbst erlebt. Kurz nachdem die PPWR in Kraft getreten ist, hat Amazon bei uns angerufen und gefragt, ob wir nicht auf ihrem Marktplatz verkaufen wollen. Die Kosten für die Bevollmächtigten würden sie für uns übernehmen. Das klingt erst mal gut. Aber wer auf Amazon verkauft, zahlt in den meisten Kategorien 15 % Verkaufsgebühr, und mit dem Versand über Amazon landet man schnell bei rund 30 % des Verkaufspreises. (apiando) Unsere ohnehin kleine Marge würde damit noch kleiner. Vor allem wollen wir aber kein Geschäftsmodell unterstützen, das den Handel immer stärker bei einem einzigen Konzern bündelt. Wir glauben, dass diese Art von Monopolisierung weder kleinen Betrieben noch der Kundschaft guttut. Darüber könnte man einen eigenen Artikel schreiben, und das werde ich wahrscheinlich bei anderer Gelegenheit auch tun.
Zur Einordnung: 2020 hat Amazon EU in Luxemburg 43,8 Milliarden Euro Umsatz in Europa gemacht, einen Verlust von 1,2 Milliarden Euro ausgewiesen und keine Körperschaftsteuer gezahlt. (Irish Times, 2021)
Wie viele Betriebe werden aufgeben?
Seriös kann das noch niemand sagen, und wir wollen keine Zahl erfinden. Aber die Zeichen sind deutlich:
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Beim Händlerbund sind nach eigenen Angaben „Tausende“ Nachrichten von Händlern eingegangen, die den Versand ins EU-Ausland aufgeben wollen. Geschäftsführer Tim Arlt nennt die Regelung „eine Katastrophe“. (etailment)
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Shops wie Stofftiger aus Österreich, der bisher rund 15.000 Pakete im Jahr verschickt hat, der Berliner Stoffladen Tumultstoffe und die Honigmanufaktur Eggers aus Niedersachsen haben den Versand ins EU-Ausland eingestellt. (Händlerbund)
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Eine Petition der European Micro Enterprises Movement hat innerhalb weniger Wochen über 78.000 Unterschriften gesammelt. (Packaging Post)
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Im Sommer 2026 haben die EU-Mitgliedstaaten im Rat die vorgeschlagene Ausnahme für EU-Unternehmen zunächst blockiert. (etailment). Seit Oktober kommt sie wieder in Bewegung (siehe oben).
Der EU-Binnenmarkt sollte es kleinen Betrieben leichter machen, über Grenzen hinweg zu verkaufen. Diese Regel bewirkt das Gegenteil.
Wo landet das Geld eigentlich?
Das ist die zweite Frage, die uns nicht loslässt. Wer bekommt das Geld, das kleine Betriebe bezahlen?
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Die Gebühren für Bevollmächtigte gehen an private Dienstleister. Davon fließt kein einziger Euro ins Recycling. Sie bezahlen Papierkram.
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Die Lizenzentgelte gehen an die Systeme der Herstellerverantwortung, in Deutschland die „Dualen Systeme“, also private Unternehmen. Damit werden Sammlung und Sortierung der Verpackungen finanziert.
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Und dann gibt es noch die „Plastiksteuer“ der EU. Seit 2021 zahlt jedes EU-Land für jedes Kilogramm Plastikverpackungsabfall, das nicht recycelt wird, 0,80 € an die EU. Das Geld fließt in den allgemeinen EU-Haushalt und ist nicht für Recycling oder Umweltschutz zweckgebunden. (Europäische Kommission) Deutschland zahlt rund 1,4 Milliarden Euro im Jahr, bisher aus dem Bundeshaushalt, also aus Steuergeld. Ab 2027 soll die Abgabe auf die Unternehmen umgelegt werden, die Verpackungen in Verkehr bringen. (everwave)
Und wie viel wird tatsächlich recycelt? 2023 hat Deutschland nur 52,2 % seiner Plastikverpackungen recycelt. (Eurostat) Der Rest wird größtenteils verbrannt.
Was ich mit eigenen Augen gesehen habe. Ich (Luis) habe vor einiger Zeit auf einem Wertstoffhof etwas beobachtet, das mir nicht mehr aus dem Kopf geht. Die Leute bringen dort ihren Abfall hin und sortieren ihn sorgfältig in die richtigen Container. Dann hat ein Mitarbeiter einen Sack von etwa zwei Kubikmetern voller Styropor, den jemand extra getrennt gebracht hatte, genommen und direkt in den Restmüll geworfen.
Das ist eine einzelne Beobachtung, keine Studie. Aber sie wirft eine berechtigte Frage auf: Wenn Unternehmen immer mehr für Registrierungen, Lizenzen und Nachweise bezahlen, wer kontrolliert dann, ob der Abfall am Ende wirklich recycelt wird?
Und die Privatjets?
Das ist es, was uns wirklich stört. Während kleine Betriebe Gramm für Gramm Karton zählen, wächst eine der klimaschädlichsten Reiseformen der Welt einfach weiter.
2024 hat ein Team um Stefan Gössling die erste weltweite Studie zur Privatluftfahrt veröffentlicht. Die Ergebnisse:
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Privatjets haben 2023 15,6 Millionen Tonnen CO₂ ausgestoßen. Das sind 46 % mehr als 2019.
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Genutzt werden sie von rund 256.000 Menschen, etwa 0,003 % der erwachsenen Weltbevölkerung.
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Ein durchschnittlicher Privatflug verursacht 3,6 Tonnen CO₂. Ein durchschnittlicher Mensch verursacht in einem ganzen Jahr rund 4,5 Tonnen CO₂-Äquivalente.
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Fast die Hälfte aller Privatflüge (47 %) ist kürzer als 500 km, also Strecken, die oft auch mit dem Zug gehen.
(Gössling et al., Communications Earth & Environment, 2024)
Pro Passagier verursachen Privatjets 5- bis 14-mal mehr Emissionen als Linienflüge und rund 50-mal mehr als der Zug, so die europäische Umweltorganisation Transport & Environment. (T&E)
Auch Umweltorganisationen haben Zahlen für Europa. In einer Studie, die Greenpeace beim niederländischen Forschungsinstitut CE Delft in Auftrag gegeben hat, wurden 2022 in Europa 572.806 Privatjet-Flüge gezählt, 64 % mehr als im Jahr davor. Zusammen haben sie über 5,3 Millionen Tonnen CO₂ ausgestoßen, im Schnitt 5,9 Tonnen pro Flug. Das ist so viel, wie ein durchschnittliches Benzinauto auf 23.000 Kilometern ausstößt. Mehr als die Hälfte der Flüge (55 %) war kürzer als 750 km, und Deutschland gehörte zu den drei Ländern mit den meisten Privatflügen. (Greenpeace, 2023)
Oxfam hat außerdem berechnet, dass das reichste 1 % der Weltbevölkerung sein faires CO₂-Budget für ein ganzes Jahr schon nach 10 Tagen aufgebraucht hat. Die ärmere Hälfte der Menschheit bräuchte dafür fast drei Jahre. (Oxfam, 2025)
Und im EU-Emissionshandel sind nichtgewerbliche Luftfahrzeugbetreiber, die weniger als 1.000 Tonnen CO₂ im Jahr ausstoßen, bis 2030 ausgenommen. (EPA Irland) Bei 3,6 Tonnen pro Flug sind das mehr als 250 durchschnittliche Privatflüge im Jahr.
Das Matroschka-Paket
Du kennst das sicher: Du bestellst etwas in der Größe eines Handykabels, und es kommt in einem riesigen Karton, in einem weiteren Karton, in noch einem Karton. Wie eine Matroschka, nur aus Pappe, Plastikfüllmaterial und Luft.
Übergroße Pakete gehören zu den sichtbarsten Formen von Verpackungsmüll im Onlinehandel. Die PPWR geht das auch an: Frühestens ab 2030 dürfen E-Commerce-, Transport- und Sammelverpackungen höchstens 50 % Leerraum enthalten (Artikel 24). Aber während diese Regel erst 2030 kommt, müssen kleine Shops schon heute Bevollmächtigte bezahlen und Formulare ausfüllen.
Weniger Luft in den Kartons, nicht weniger kleine Shops.
Was sich wirklich ändern sollte: Gift in Verpackungen bekämpfen, nicht kleine Shops
Wenn die EU bessere Verpackungen will, liegt der größte Hebel nicht in noch mehr Papierkram für kleine Shops, sondern darin, woraus Verpackungen bestehen. Viele Verpackungen enthalten noch immer Stoffe, die in unser Essen, unseren Körper und die Umwelt gelangen können:
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PFAS („Ewigkeitschemikalien“) in fettabweisendem Einwickelpapier, Pappbechern und Take-away-Boxen. Sie bauen sich kaum ab und reichern sich im Körper und in der Natur an. Die PPWR begrenzt sie ab August 2026 in Lebensmittelverpackungen, ein Schritt in die richtige Richtung.
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Bisphenole wie BPA in den Innenbeschichtungen von Konserven- und Getränkedosen. Die EU hat BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien verboten, für manche Produkte gelten aber noch Übergangsfristen.
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Phthalate, Weichmacher in Weich-PVC, zum Beispiel in Frischhaltefolie und Deckeldichtungen.
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Schwermetalle wie Blei und Cadmium in Druckfarben und Pigmenten.
Ein Verbot dieser Stoffe schützt alle, und es gilt für jedes Unternehmen gleich, ob groß oder klein.
Zweitens sollten Regierungen nachhaltige Verpackungen zur einfachen Wahl machen, mit Anreizen statt Formularen:
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Mehrwegverpackungen mit einfachen Pfand- und Rückgabesystemen, am besten über Grenzen hinweg. Warum nicht ein Mehrweg-Versandkarton, der hin- und hergeht, statt jedes Mal ein neuer Karton?
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Niedrigere Gebühren für Mehrweg- und kompostierbare Verpackungen, und höhere für Verpackungen, die sich schlecht recyceln lassen.
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Förderung und Beratung für kleine Betriebe, die auf Mehrweg oder plastikfreie Verpackungen umsteigen.
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Unterstützung für neue Materialien, etwa Verpackungen aus Myzel, dem Wurzelgeflecht von Pilzen.
Weniger Papierkram für kleine Shops. Weniger Gift in Verpackungen.
Wir sind nicht gegen Regeln. Wir sind für Fairness.
Fairerweise muss man sagen: Verpackung und Luftfahrt sind unterschiedliche Probleme. Bei Verpackungen geht es um Abfall und Ressourcen, bei der Luftfahrt ums Klima, und wir brauchen Lösungen für beides. Weniger Verpackung ist ein gutes Ziel, und wir verschicken weiter in Papier.
Und kleine Erzeuger zahlen schon heute dafür, alles richtig zu machen. Wer Lebensmittel oder andere physische Produkte herstellt, trägt jedes Jahr eine lange Liste fester Kosten, viele davon aus guten Gründen:
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Bio-Zertifizierung und jährliche Kontrollen
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Lizenzgebühren für Verpackungen im eigenen Land
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Lebensmittelkontrollen, Laboranalysen und Registrierungen
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IHK-Beitrag und gesetzliche Versicherungen
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Steuerberatung, Steuererklärungen und Meldungen
Die PPWR legt jetzt noch einen Bevollmächtigten in jedem EU-Land obendrauf. Wir sind nicht gegen Umweltregeln. Wir sind gegen Kosten, die nur die Großen stemmen können.
Aber gute Umweltpolitik muss verhältnismäßig sein. Im Moment landet viel Last bei denen, die am wenigsten zum Problem beitragen. Das wünschen wir uns:
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Einfachere Regeln für Kleinst- und Kleinunternehmen, zum Beispiel eine einzige Registrierung für die ganze EU statt bis zu 27 nationaler.
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Regeln, die fertig sind, bevor sie gelten.
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Den gleichen Ernst bei den größten Verursachern. Wer 400 km mit dem Privatjet fliegt, sollte mindestens so viel beitragen wie ein Pilzbetrieb, der seine Growkits im Pappkarton verschickt.
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Strenge Grenzwerte für Schadstoffe in Verpackungen, etwa für PFAS, Bisphenole, Phthalate und Schwermetalle.
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Echte Anreize für nachhaltige Verpackungen: Mehrwegsysteme, niedrigere Gebühren für Mehrweg- und kompostierbare Verpackungen und Unterstützung für kleine Betriebe, die umsteigen.
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Transparenz beim Geld. Wer bezahlt, sollte sehen können, wie viel davon wirklich im Recycling ankommt.
Was meinst du? Schreib uns gern.
Hinweis: Dieser Artikel gibt unsere Sicht als kleiner Betrieb wieder und ist keine Rechtsberatung. Wenn du betroffen bist, frag bei deinem Dualen System oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt nach.